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SUIDAKRA

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Bedingungen für die Teilnahme an ROCK ALARM! -Gewinnspielen

  1. Teilnahmeberechtigt an den Gewinnspielen von ROCK ALARM! sind volljährige Personen; Minderjährige bedürfen zu ihrer Teilnahme, sofern diese nicht ausdrücklich im Einzelfall ausgeschlossen ist, der Zustimmung ihrer/ihres Erziehungsberechtigten. Von der Teilnahme grundsätzlich ausgeschlossen sind Mitarbeiter von ROCK ALARM! und deren Angehörige, sowie Mitarbeiter etwaiger Sponsoren/Kooperationspartner des Gewinnspiels und deren Angehörige.
  2. Der Eintrag in bzw. die Teilnahme durch so genannte "Gewinnspiel-Eintrags-Service-Anbieter" oder dergleichen ist strikt untersagt und führt zum Ausschluss vom Gewinnspiel.
  3. Alle im Rahmen eines Gewinnspiels erhobenen Daten werden entsprechend den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), dem Teledienstdatenschutzgesetz (TDDSG) und des Informations- und Telekommunikationsdienstegesetzes (IuTDG) behandelt. Die erhobenen Daten werden nur dann dauerhaft bei uns gespeichert (auf Rechnern innerhalb Deutschlands), wenn sie zur Auswertung des Gewinnspiels (Zustellung des/der Gewinne) dienen.
  4. Falls nicht anders geregelt (z.B. bei fix terminierten Gewinnen, wie Konzertkarten oder Reisen), verfällt der Gewinnanspruch nach Ablauf von einem Monat, wenn der Gewinner nicht ermittelbar ist, oder wenn sich dieser nicht innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe des Gewinns beim Veranstalter des Gewinnspiels meldet.
  5. Bei Reisegewinnen erfolgt die Abwicklung ausschließlich im direkten Kontakt zwischen dem Gewinner und dem jeweiligen Preissponsor bzw. einem von diesem beauftragten Reiseveranstalter. Ein Anspruch auf einen bestimmten Reisetermin besteht nicht. Wird die Reise nicht zu dem vom Preissponsor bzw. Reiseveranstalter vorgegebenen Termin oder Zeitraum angetreten, besteht kein Anspruch mehr auf den Gewinn. Minderjährige Teilnehmer und andere in ihrer Geschäftsfähigkeit beschränkte Personen können die Reise nur in Begleitung eines erziehungsberechtigten Erwachsenen antreten. Etwaige hierdurch entstehende Mehrkosten, trägt der Gewinner bzw. dessen Begleitung selbst. An- und Abreise zum Ausgangspunkt der Reise (Flughafen, Bahnhof etc.) hat der Gewinner, soweit nichts anderes im Gewinnspiel angegeben oder ausdrücklich vereinbart wurde, selbst zu tragen. Gleiches gilt für sämtliche Nebenkosten, welche auf der Reise entstehen (Minibar, Telefon etc.). Bei Gewinn einer  Reise stimmt der/die Teilnehmer folgendem zu: Der Gewinner fertigt im Rahmen der Reise einen kurzen schriftlichen Reisebericht inkl. Fotos. Dieser Bericht (inkl. Fotomaterial) wird von ROCK ALARM! veröffentlicht. Der/die Teilnehmer erklären sich ausdrücklich hiermit einverstanden und übertragen ROCK ALARM! hierfür notwendigen Nutzungs- und Bildnisrechte.
  6. Der im Rahmen des Gewinnspiels als Preis angebildete Gegenstand ist nicht zwingend mit dem gewonnenen Gegenstand identisch. Vielmehr können ggf. Abweichungen hinsichtlich Modell, Farbe o. ä. bestehen. Der Preissponsor kann notfalls einen dem als Preis präsentierten Gegenstand gleichwertigen Gegenstand mittlerer Art und Güte auswählen.
  7. Die Barauszahlung oder der Umtausch der Gewinne ist nicht möglich. Dies gilt auch, wenn der Gewinn nicht mehr in der präsentierten Ausführung lieferbar ist (Modellwechsel, Saisonware etc.). Der Gewinner erhält dann einen gleichwertigen Ersatz oder einen Gutschein des Kooperationspartners in Höhe des Wertes des ursprünglichen Gewinns.
  8. Gutscheine werden nicht bar ausgezahlt.
  9. Der Anspruch auf den Gewinn oder einen etwaigen Ersatz kann nicht abgetreten werden.
  10. Für Sach- und/oder Rechtsmängel an den vom Kooperationspartner gestifteten Gewinnen und/oder Mängel bei der Durchführung etwaiger Reisegewinne haftet ROCK ALARM! nicht. Darüber hinaus ist eine Haftung von ROCK ALARM! begrenzt auf Schäden, welche von ROCK ALARM! oder einem der Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die Verletzung von Kardinalspflichten verursacht wurde. Dies gilt nicht für Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit.
  11. ROCK ALARM! behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht ROCK ALARM! insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen oder rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wurde, kann ROCK ALARM! von dieser Person Ersatz des entstandenen Schadens verlangen.
  12. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahme- und Durchführungsbedingungen hiervon unberührt.
  13. Die Teilnahme- und Durchführungsbedingungen dürfen von ROCK ALARM! jederzeit ohne Vorankündigung und Angabe von Gründen geändert werden. Ergänzungen und Nebenabreden hinsichtlich der Bedingungen für die Gewinnabwicklung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.